AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Online-Bestellungen im FLP-Kundenshop
1. Geltungsbereich – Vertragsbeziehung
1.1 Vertragspartner im Sinne der Vertragsabwicklung – Annahme von Bestellungen, Inkasso und Auslieferung sowie Zahlungsabwicklung ist die Forever Living Products Switzerland GmbH (FLP).
1.2 Für sämtliche Lieferungen von FLP an den Besteller gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist – ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller ausdrücklich diese Bedingungen an.
1.3 Abweichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, namentlich die Übernahme von anderen allgemeinen Bedingungen wie bestellereigenen Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie von FLP schriftlich anerkannt worden sind und nur für den betreffenden Kaufvertrag. Die Abwicklung dieser Vereinbarungen hat direkt zwischen FLP und Besteller zu erfolgen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen dem Besteller und FLP kommt durch Zahlung des Kaufpreises seitens des Bestellers zustande. Dem Besteller wird per Zufallsprinzip ein Vertriebspartner von FLP zugeteilt, welchem die getätigten Umsätze verprovisioniert werden, sofern kein eindeutiger Vertriebspartnershop über einen Direktlink angewählt wird.
3. Preise
3.1 Massgebender Kaufpreis für Bestellungen ist der auf der Online-Plattform (FLP-Online-Kundenshop) angegebene Preis.
3.2 Alle aufgeführten Preise verstehen sich ab dem Schweizer Lager der FLP, exklusive Liefer- und Verpackungskosten, aber inklusive Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Beim Kauf im FLP-Online-Kundenshop kann der Kaufpreis nur im Voraus via Kreditkarte oder Postcard bezahlt werden.
4.2 Jede Verrechnung von Ansprüchen des Bestellers mit dem für Käufe über den FLP-Online-Kundenshop geschuldeten Kaufpreis ist ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot).
5. Lieferung
5.1 FLP wird die Bestellung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ausführen. Kommt FLP mit der Erbringung der Lieferungen in Verzug, hat der Besteller FLP eine Frist von mindestens drei Wochen zur Erfüllung anzusetzen. Erfüllt FLP auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.2 Der Versand der gekauften Produkte erfolgt ab dem Schweizer Lager von FLP auf Rechnung und auf Risiko des Bestellers.
5.3 Die Lieferung enthält eine Rechnung mit der Rechnungsadresse sowie (sofern vorhanden) der Mehrwertsteuernummer des Vertriebspartners.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, sobald das zu liefernde Produkt im Schweizer Lager der FLP ausgeschieden ist und für den Versand bereitsteht.
7. Prüfung/Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
7.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Empfang zu prüfen. Der Besteller hat FLP unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen vom Empfang an gerechnet (Zugang der Mitteilung bei FLP für Fristwahrung massgebend), schriftlich über Produkte, die nicht dem Lieferschein entsprechen, oder über sichtbare Mängel in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Besteller dies, gilt die Ware als verbindlich und unwiderruflich angenommen.
7.2 Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber FLP.
8. Mängelrüge von beim Empfang der Produkte nicht feststellbaren Mängeln
Ergeben sich später Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung beim Empfang der Produkte nicht erkennbar waren, so hat der Besteller FLP innerhalb von 5 Tagen von der Entdeckung an gerechnet schriftlich über diese Mängel in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch innerhalb der in Punkt 9 definierten Fristen (Zugang der Mitteilung FLP für Fristwahrung massgebend). Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber FLP.
9. Gewährleistungsfristen/Dauer und Beginn
9.1 Es gilt die gesetzliche Garantie ab Auslieferungstag, längstens aber bis Ablauf des Verfalldatums der jeweils gelieferten Produkte.
10. Garantieleistungen / Rückgaberecht
10.1 Die Garantie erstreckt sich darauf, dass die Produkte, die Gegenstand des Verkaufsvertrages bilden, bezüglich Herstellung und Inhalt frei von Mängeln sind und dass sie den ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
10.2 FLP erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem defekte Produkte kostenlos ersetzt werden.
10.3 Sollte dem Besteller das Produkt – aus welchen Gründen auch immer – innerhalb der ersten 30 Kalendertage ab Auslieferung nicht gefallen und hat der Besteller nicht bereits mehr als 50% des Produktes verbraucht, hat er bei Rückgabe des Produktes Anrecht auf die Rückerstattung des vollen Kaufpreises (exklusive Versand- und Handlingkosten) oder den Austausch mit einem anderen gleichwertigen Produkt. Dieses Rückgaberecht gilt nur beim ersten Kauf eines Produktes, nicht auch bei Folgekäufen.
10.4 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sowie Schadenersatz sind – im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen – ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an den gelieferten Produkten selbst entstanden sind, wie insbesondere Lohnausfall, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
10.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte die Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrages bildeten, nicht bestimmungsgemäss verwendet oder gelagert haben oder die Produkte nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nach Öffnung der Packung verbraucht haben.
11. Ausschluss weiterer Haftung
Im Falle von Ansprüchen des Bestellers, die in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht geregelt sind, haftet FLP nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von FLP für Hilfspersonen ist jedoch vollumfänglich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Frauenfeld TG. FLP hat jedoch das Recht, den Besteller auch an dessen Sitz oder Wohnsitz einzuklagen.
13. Anwendbares Recht Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die in Anwendung dieser Bedingungen geschlossenen Kaufverträge unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Frauenfeld, 01.09.2018